Winterliche Straßenberhältnisse

Aktuelle Informationen zur Betriebssituation erhalten Sie unter

http://betriebslage.orn-online.de/Betriebslage-ORN.pdf

 

Die Schulordnungen sehen hierfür folgende Regelung vor (z.B. externer Link§ 33 Abs. 5 Übergreifende Schulordnung):
„Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. Bitte informieren Sie in diesem Fall, wie bei jedem Fehlen Ihres Kindes, die Schule.