Entschuldigungen

Damit die Schule ihrem Erziehungsauftrag und der Kontrolle der Schulpflicht nachkommen kann, bedarf es einer vertraulichen Zusammenarbeit mit dem Elternhaus. Besonders unentschuldigtes Fehlen von Schüler:innen überrascht meistens Eltern und Sorgeberechtigte und stellt auch für die Schule ein Problem dar. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Kinder zunächst telefonisch bis 09:00 Uhr zu entschuldigen.

Gebäude 1:

(Frau Sünder)

(0 63 51) 122 53 - 0

Gebäude 2:

(Frau Graf / Frau Weidenthaler)

(0 63 51) 126 04 - 0

Geben Sie anschließend, wenn Ihr Kind wieder gesund ist, auf jeden Fall eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes der Klassenleitung ab. Dazu können Sie den Lernbegleiter mit dem entsprechenden Vordruck verwenden. Ärztliche Bescheinigungen sollten beigefügt werden.

Für die Oberstufe verwenden Sie bitte das „Fehlstundenblatt“, das alle Schüler:innen selbstverantwortlich führen müssen.

Fehlen Schüler:innen unentschuldigt, kann dies unangenehme Konsequenzen haben. Im Zeugnis werden die unentschuldigten Fehltage (in der Oberstufe auch Fehlstunden) vermerkt und Klassenarbeiten, Hausaufgabenüberprüfungen oder sonstige Leistungsnachweise werden nicht nachgeholt. Die versäumte Leistungsüberprüfung muss mit „ungenügend" (Note 6) bewertet werden.

  

Da wir bedauerlicherweise eine Zunahme der Fehltage vor und nach den Ferien beobachten, müssen künftig ärztliche Bescheinigungen vorgelegt werden. Das heißt für Sie, liebe Eltern und Sorgeberechtigte, dass Fehltage, die sich unmittelbar an einen längeren Ferienabschnitt anschließen, nicht nur mit einer schriftlichen Entschuldigung durch Sie, sondern auch mit einer ärztlichen Bescheinigung entschuldigt werden müssen.