Schulweg / Versicherungsschutz

Nur der direkte Weg der Schüler:innen von und zur Schule ist bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert. Während der Unterrichtszeit dürfen Mopeds, Fahrräder, Roller, Boards etc. nicht benutzt werden, um z.B. in die IGS-Turnhalle oder zum Waldstadion zu gelangen. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass Schüler:innen zur ersten Stunde mit dem Fahrzeug „den anderen Schulort“ direkt von zu Hause anfahren.

Wenn Schüler:innen der Klassenstufe 9 und 10 mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten während der Mittagspause das Schulgelände verlassen, dann sind die Wege zur Nahrungsaufnahme bzw. zum Einkauf von Lebensmitteln gesetzlich unfallversichert. Der Aufenthalt in einer Gaststätte oder einem Lebensmittelgeschäft ist nicht versichert.
In Freistunden darf das Schulgelände nicht verlassen werden.


Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Seite der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.