Gerichtsverhandlung zum Drama "Terror" (F. von Schirach)

 

Gerichtsverhandlung (1)

Gerichtsverhandlung (2)

 

Am 12. Dezember haben die Oberstufenschüler:innen aus dem Deutsch-Grundkurs (11) von Herrn Sehn eine Gerichtsverhandlung nachgespielt, die sich mit dem wesentlichen Konflikt im Drama „Terror“ von Ferdinand von Schirach befasste.

Das Szenario ist eine klassische Dilemmasituation: Ein Passagierflugzeug wurde von einem Terroristen gekapert, der damit droht, es in ein vollbesetztes Fußballstadion zu fliegen. Ein Kampfjetpilot steht nun vor der Frage, ob er das Passagierflugzeug abschießen darf, um 70.000 Menschenleben zu retten. Er entscheidet sich für den Abschuss und wird wegen Mordes vor Gericht gestellt.

Der Vorsitzende hat das Gerichtsverfahren eröffnet und die Anklage des Beschuldigten Major Koch verkündet: Er hat mit einem Luft-Luft-Lenkkörpergeschoss ein Flugzeug abgeschossen und somit 164 Menschen getötet. Dieses Passagierflugzeug ist zuvor von einem Terroristen entführt worden und sollte in die mit 70.000 Menschen gefüllte Allianzarena in München geflogen werden. Im Raum steht nun die Frage, ob Major Koch zu verurteilen oder freizusprechen ist.

Im „Gerichtsaal“ waren jeweils zwei Positionen vertreten. Die Staatsanwaltschaft war für die Verurteilung von Major Koch und die Verteidigung befürwortete den Freispruch. 

Die Staatsanwaltschaft stieg mit dem Argument in die Gerichtsverhandlung ein, dass Herr Koch gegen die Verfassung (Würde des Menschen, Artikel 1 des Grundgesetzes) und auch gegen den direkten Befehl seines Generals verstoßen hat. Somit hat er Menschenleben gegeneinander abgewogen und diese zu Objekten gemacht, ihnen damit die menschliche Würde abgesprochen.  Darüber hinaus stellt die Staatsanwaltschaft die Frage nach den Folgen, sollte das Handeln des Angeklagten nicht bestraft werden. Wann ist es erlaubt, ein Menschenleben zu opfern, um andere zu retten? Wenn das Verhältnis 164 zu 70.000 legitim sei, wo wird die Grenze gezogen und wer definiert diese?

Die Verteidigung reagierte daraufhin mit dem Argument, dass es situationsabhängig sei, welche Situation vorliegt und Major Koch in diesem Fall das kleinere Übel vorgezogen hat. Sowohl ein Abschuss als auch Nicht-Handeln hätten Menschenleben gekostet. Sie kritisierte dabei den Fokus auf Prinzipien, die auf Immanuel Kant zurückgehen, der beispielsweise die Lüge aus Prinzip ablehnt – selbst, wenn durch eine Lüge Menschenleben gerettet würden. Ein weiterer Aspekt der Verteidigung war, dass bei einer Verurteilung des Angeklagten Terroristen dies in der Zukunft als „Einladung“ sehen würden, um weitere Flugzeuge zu entführen, da der Staat in diesen Szenarien quasi machtlos wäre.

Nach der Darstellung der Ansichten beider Seiten rief der Vorsitzende die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft zu einem Fazit auf:

Die Verteidigung fixierte ihren Standpunkt mit der Aussage, dass Herr Koch regelrecht gezwungen wurde das Flugzeug abzuschießen, da jeder in der Leitstelle wusste, dass er es tun würde. Daher wurde auch keine Evakuierung befohlen. Somit lastete ein enormer Druck auf ihm, wodurch er zu seiner getätigten Entscheidung verleitet wurde und er das kleinere Übel wählte.

Die Staatsanwaltschaft beschloss ihr Fazit beruhend auf dem Grundgesetz, welches vorgibt, dass die Würde eines Menschen unantastbar ist (Artikel 1).

 

Nach einer demokratischen Abstimmung des Kurses ergab sich, dass 15 Personen für die Freisprechung des Angeklagten votierten und sich eine für die Verurteilung aussprach. Major Koch wurde vom GK freigesprochen, da er als Soldat in Extremsituationen moralisch entscheiden musste und dies auch verantwortungsvoll getan hat.

(Paulina)