Meldepflichtige Krankheiten

Kopfläuse

Bei einer Meldung von Läusebefall gilt folgendes Vorgehen:

 
  1. Die Eltern/Sorgeberechtigten melden den Läusebefall des Kindes im Sekretariat.

  2. Die Schule meldet die Betroffene / den Betroffenen beim Gesundheitsamt.

  3. Die Klasse bekommt einen Hinweisbrief.

  4. Alle weiteren Informationen sind untenstehend zu finden.

  5. Bitte kopieren Sie sich im Fall des Läusebefalls den Rücklaufzettel, den sie benötigen (siehe A-D) und geben diesen dann innerhalb einer Woche über Ihr Kind der Klassenleitung, oder laden Sie sich die betreffenden Unterlagen von unserer Homepage herunter.

  6. Die Betroffene / Der Betroffene darf einen Tag nach der Behandlung wieder in die Schule.

 

Klicken Sie hier, um den Elternbrief mit weiteren Informationen zu öffnen.

Klicken Sie hier, um den Flyer zu öffnen.

Klicken Sie hier, um die Anlagen A / B zu öffnen.

Klicken Sie hier, um die Anlagen C / D zu öffnen.


Krätze

In den letzten Jahren sind zunehmend Fälle von Krätze zu verzeichnen. Auch hier gilt die oben genannte Regelung umgehend das Sekretariat zu informieren. Anders als bei Läusen dürfen die Betroffenen erst wieder in die Schule kommen, wenn ein Arzt schriftlich attestiert hat, dass die Krankheit nicht mehr vorhanden ist und somit auch nicht mehr ansteckend ist.

Klicken Sie hier, um den Flyer mit Informationen über die Infektionserkrankung zu öffnen.


Zum Schutze der/des Betroffenen verzichten wir in allen Fällen auf eine namentliche Benennung innerhalb der Schulgemeinschaft. Dies hat unter anderem auch datenschutzrechtliche Gründe.