Meldepflichtige Krankheiten
Kopfläuse Bei einer Meldung von Läusebefall gilt folgendes Vorgehen: |
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Klicken Sie hier, um den Elternbrief mit weiteren Informationen zu öffnen. Klicken Sie hier, um den Flyer zu öffnen. Klicken Sie hier, um die Anlagen A / B zu öffnen. Klicken Sie hier, um die Anlagen C / D zu öffnen. |
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Krätze In den letzten Jahren sind zunehmend Fälle von Krätze zu verzeichnen. Auch hier gilt die oben genannte Regelung umgehend das Sekretariat zu informieren. Anders als bei Läusen dürfen die Betroffenen erst wieder in die Schule kommen, wenn ein Arzt schriftlich attestiert hat, dass die Krankheit nicht mehr vorhanden ist und somit auch nicht mehr ansteckend ist. Klicken Sie hier, um den Flyer mit Informationen über die Infektionserkrankung zu öffnen. |
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Zum Schutze der/des Betroffenen verzichten wir in allen Fällen auf eine namentliche Benennung innerhalb der Schulgemeinschaft. Dies hat unter anderem auch datenschutzrechtliche Gründe. |