Adventskalender

der IGS Eisenberg

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Möglichkeiten der staatlichen Förderung

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen und ermuntern von Möglichkeiten der staatlichen Förderungen Gebrauch zu machen und einen für Sie zutreffenden Antrag bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis zu stellen.


1. Möglichkeit: Bildung und Teilhabe

Um möglichst allen Kinder die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen zu ermöglichen, können Familien mit mittleren oder geringen Einkommen Leistungen zur Finanzierung des Mittagessens aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes beantragen.

Das Mittagessen ist für diese Kinder kostenfrei.

Ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat, wer einer der folgenden Leistungen erhält:

 
  • Kindergeldzuschlag

  • Wohngeld

  • Arbeitslosengeld II (seit 01.01.2023 Bürgergeld)

  • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt für nicht Erwerbstätige, Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung

  • Wohngeld

  • Asylbewerber-Leistungen


BuT-Antragsformular


2. Möglichkeit: Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz (1-Euro-Essen)

Eine weitere finanzielle Unterstützung bietet der Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz mit einem ermäßigten Kostenanteil von 1,00 Euro pro Essen.

Es gelten die Einkommensgrenzen analog der Lernmittelbefreiung und betragen somit für Kinder im Haushalt:

 

 

der Eltern*

eines Elternteils

 

ein Kind

26.500 €

22.750 €

 

zwei Kinder

30.250 €

26.500 €

 

drei Kinder

34.000 €

30.250 €

 

vier Kinder

37.750 €

34.000 €

 

usw.

* oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebt


Sozialfonds-Antragsformular


Sofern Sie unter den Personenkreis der beiden Sozialleistungen fallen, kann umgehend mit Beginn des neuen Schuljahres die Kostenübernahme oder Ermäßigung der Mittagsverpflegung beantragt werden.

Die Anträge mit den erforderlichen Einkommensnachweisen schicken Sie bitte an:

Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Referat 63
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

oder per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Für Rückfragen stehen Ihnen bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis nachfolgende Ansprechpartner:innen zur Verfügung:

 
  • Frau Corell-Grasser, Tel.: 0 63 52 / 710 - 347

  • Herr Roser, Tel.: 0 63 52 / 710 - 249