Möglichkeiten der staatlichen Förderung
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen und ermuntern von Möglichkeiten der staatlichen Förderungen Gebrauch zu machen und einen für Sie zutreffenden Antrag bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis zu stellen. |
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1. Möglichkeit: Bildung und Teilhabe Um möglichst allen Kinder die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen zu ermöglichen, können Familien mit mittleren oder geringen Einkommen Leistungen zur Finanzierung des Mittagessens aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes beantragen. Das Mittagessen ist für diese Kinder kostenfrei. Ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat, wer einer der folgenden Leistungen erhält: |
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2. Möglichkeit: Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz (1-Euro-Essen) Eine weitere finanzielle Unterstützung bietet der Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz mit einem ermäßigten Kostenanteil von 1,00 Euro pro Essen. Es gelten die Einkommensgrenzen analog der Lernmittelbefreiung und betragen somit für Kinder im Haushalt: |
der Eltern* |
eines Elternteils |
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ein Kind |
26.500 € |
22.750 € |
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zwei Kinder |
30.250 € |
26.500 € |
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drei Kinder |
34.000 € |
30.250 € |
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vier Kinder |
37.750 € |
34.000 € |
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usw. * oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebt |
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Sofern Sie unter den Personenkreis der beiden Sozialleistungen fallen, kann umgehend mit Beginn des neuen Schuljahres die Kostenübernahme oder Ermäßigung der Mittagsverpflegung beantragt werden. |
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Die Anträge mit den erforderlichen Einkommensnachweisen schicken Sie bitte an: Kreisverwaltung Donnersbergkreis oder per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Rückfragen stehen Ihnen bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis nachfolgende Ansprechpartner:innen zur Verfügung: |
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