WhatsApp, Instagram, Snapchat & Co.
Tipps für Eltern/Sorgeberechtigte und Schüler:innen im Umgang mit sozialen Netzwerken

Eltern/Sorgeberechtigte:

 
  • Informieren Sie sich, ab welchem Alter eine App freigegeben ist. Offiziell ist beispielsweise WhatsApp ab 16 Jahren freigegeben.

  • Seien Sie Vertrauensperson und Ansprechpartner:in. Dringend ratsam ist ein verantwortungsbewusster, gemeinsamer und begleitender Weg im Umgang mit sozialen Netzwerken.

  • Tauschen Sie sich regelmäßig mit Ihrem Kind über veröffentlichte und verschickte Inhalte aus. Kettenbriefe, Beleidigungen und unvorteilhafte Fotos, die über die App in größeren Gruppen verschickt werden, kommen leider immer häufiger vor.

  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Weiterverarbeitung von App-Daten durch die Anbieter von Apps, Onlinewerbung und das Geschäftsmodell „Bezahlen mit Daten“. Daten werden permanent von Anbietern gesammelt und geschäftlich ausgewertet und kommerziell verwertet.

  • Verbreiten sich unerwünschte persönliche Daten oder Bilder, die über Handy und Apps versendet werden, dann gehen Sie dagegen vor!

  • Ist bekannt, wer die Inhalte veröffentlicht hat? Dann fordern Sie diese Person schriftlich dazu auf, die Inhalte bis zu einem von Ihnen festgelegten Zeitpunkt zu entfernen. Halten Sie Rücksprache mit dem eigenen Kind und setzen sie die Schule in Kenntnis, wenn Mitschüler:innen und Lehrer:innen betroffen sind.

  • Ist dies erfolglos, kann man sich bei Bedarf an eine Anwältin / einen Anwalt wenden.

  • In schlimmen Fällen (schwere Beleidigungen, sehr problematische Bilder) sollten Sie auch die Polizei einschalten.


Familie:

 
  • Sie sollten gemeinsame Regeln aufstellen mit klar definierten Konsequenzen, falls diese nicht eingehalten werden. Ein Leitfaden für solche Regeln könnte ein gemeinsam verfasster Handynutzungsvertrag sein, den man online individuell zusammenstellen und ergänzen kann.
    (www.mediennutzungsvertrag.de)


Schüler:innen:

 
  • Erst denken, dann schreiben. Vor dem Absenden noch einmal durchlesen.

  • Besser keinen Streit online austragen.

  • Keine Beschimpfungen und Beleidigungen.

  • Keine Kettenbriefe weiterschicken.

  • Nicht ungeduldig werden, wenn jemand nicht umgehend antwortet!

  • Beachte und respektiere die Menschen, mit denen du chattest! Achte ihre Rechte.

  • Keine Nachrichten, Bilder oder Sprachnachrichten ohne Wissen des Absenders weiterleiten.

  • Verstecke Dich nicht hinter einem Nickname, um andere zu beleidigen. Dies könnte sogar strafbar sein.

  • Stell dir vor, dass die Fotos und Videos, die du verschickst, auf einer Art persönlichem Werbeplakat landen. Verschicke also nur Dinge, die du dort auch zeigen würdest!

  • Mach den Chat nicht zu deinem Leben!

  • Denke immer daran: Wenn du etwas schreibst, dann bleibt das öffentlich und im Netz!
    Eine Chat-Gruppe ist niemals ein Ersatz für das direkte Gespräch. Das gilt auch für Klassen- oder Eltern-WhatsApp-Gruppen. Chat-Gruppen sollten niemals persönliche Treffen ersetzen, sondern sind nur als Ergänzung zu ihnen zu verstehen.
    Facebook, WhatsApp oder iMessage dürfen von Lehrkräften nicht für unterrichtliche Zwecke und in anderen schulischen Zusammenhängen verwendet werden.


Quellenangaben:

 


(Ralf Schnieber, Jugendmedienschutzbeauftragter)